Teil 8 unserer 12- teiligen Inforeihe „Leben und arbeiten in Deutschland“

Teil 8 „Wie erhalte ich einen Arbeitsplatz in Deutschland?“

Die gesetzliche Grundlage für ein Leben und Arbeiten in Deutschland für Menschen aus nicht EU-Ländern regelt das am 1. März 2020 in Kraft getretene deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Der Name des neuen Gesetzes sagt aus, dass Deutschland Fachkräfte benötigt.

Wenn man eine mindestens 3-jährige berufliche Ausbildung und die Abschlussprüfung besteht darf man sich in Deutschland als Fachkraft bezeichnen.
Das bedeutet wenn Sie aus einem nicht EU-Land eine berufliche Ausbildung anhand eines Lehrplanes (mit Angabe der Ausbildungsstunden im theoretischen und praktischen Fachbereich) haben, können Sie in Deutschland ein Anerkennungsverfahren bzw. eine Gleichwertigkeitsfeststellung ihrer im Heimatland durchgeführten Berufsausbildung (Studium) beantragen.

Mit einer vollen Anerkennung

Mit einer vollen Anerkennung ist ihre im Heimatland erworbene berufliche Qualifikation mit einem deutschen Fachkräfteabschluss gleichwertig.

Mit keiner oder teilweisen Anerkennung

In manchen Berufen können Sie auch ohne volle Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Je nach Beruf ist vielleicht eine Ausgleichsmaßnahme oder Anpassungsqualifizierung möglich. Ihr zuständiger Berater/in berät Sie zu den Möglichkeiten und deren Kosten.

Von der teilweisen Gleichwertigkeit zur vollen Anerkennung

Nach einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit kann durch gezielte Anpassungsqualifizierung (z.B. Praktika, Berufserfahrung, Weiterbildungen) das noch fehlende berufliche Know-how nachgeholt werden. Innerhalb von 5 Jahren ist es möglich, einen Folgeantrag zu stellen, mit dem eine volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann.

Aufgrund dieser Feststellung können Sie sich dann in Deutschland auf eine freie Arbeitsstelle bei einem Unternehmen bewerben.

Anrecht auf Arbeitsplatz in Deutschland durch Gleichwertigkeitsfeststellung:

Wenn Sie den Antrag auf berufliche Gleichwertigkeitsfeststellung beantragen und feststellen lassen, erwerben Sie noch keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in Deutschland oder eine Arbeitsgenehmigung (Visum). Um in Deutschland Leben und arbeiten zu können, müssen Sie mehrere Vorgaben erfüllen.

Weitere Informationen zu dem angegebenen Bereich, erhalten Sie über meine mehrsprachige Webseite:

https://www.deutsche-fachkraefteagentur.com/…/leben-und-ar…/

Bitte treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen für sich und ihre Familie, bevor Sie nicht alle Informationen haben um sich ein neues Leben in Deutschland aufzubauen.

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Vielen Dank.

Sollten Sie noch Fragen haben, werden diese meine Partner vor Ort und ich, Sie gerne beantworten.

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https://www.deutsche-fachkraefteagentur.com/konta…/beratung/

Alles Gute und bleiben Sie gesund.
Ihr Rudolf Sagner
Deutsche Fachkräfteagentur
Jobagentur Europa