část 3 náš 12- část informační série „Život a práce v Německu“
část 3 Postup profesionálního uznávání regulovaných povolání v Německu, pro všechny sociální profese- a zdraví.
Co jsou regulované profese v Německu?
Odborné vzdělávání v některých profesích v Německu souvisí s uznáváním odborných kvalifikací. Diese Berufe werden reglementierte Berufe ganannt. Reglementiert sind beispielweise Medizinberufe (Lékaři, Zdravotní sestry, Fyzioterapeuti, atd) Rechtsberufe oder Lehrer*innen.
Für Bürgerinnen und Bürger aus sogenannten Drittstaaten (nicht EU-Länder) ist eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation durch die zuständigen Anerkennungsstellen des Bundeslandes in Deutschland erforderlich, da es unterschiedliche Ausbildungsinhalte in den einzelnen Ländern gibt. Bei einer weitgehenden Übereinstimmung von Inhalten und Dauer der
Ausbildung erfolgt eine volle Anerkennung. Wenn sich die Ausbildungsinhalte teilweise Unterscheiden, kann man eine Teilanerkennung erreichen. Fehlende Kenntnisse können Antragsteller durch eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgleichen.
Für das Anerkennungsverfahren als Krankenschwester*pfleger sind 2100 Theoretische und 2500 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachbereichen der Krankenpflege und eine bestandene Abschlussprüfung erforderlich.
Für das Anerkennungsverfahren als Krankenpflegehelfer*in sind 600 Theoretische und 1000 Stunden praktische Ausbildung in der erforderlich.
Für das Anerkennungsverfahren als Arzt*Ärztin benötigen Sie insgesamt 5500 Ausbildungsstunden.
Ein Beispiel für Krankenschwester*pfleger
Erforderliche Unterlagen für das beantragen des Anerkennungsverfahren für Krankenschwester*pfleger.
Diese sind:
– Antragsformular
– Vollmacht
– Nachweis Beschäftigung (Arbeitsvertrag oder Bewerbung
– Tabellarischer Lebenslauf (im Original in deutscher Sprache)
– rodný list
– Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
– Ausweis, Pass
– Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung (Diplom, Bachelor, Master
– Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Lehrplan,Stundenbuch, Stundentafel o.ä.) mit Angabe der Fachgebiete, Semester und Stunden
– Doklad o odborné praxi (Arbeitszeugnisse, Praktikumsnachweise, Arbeitsbuch, o.ä.)
– Deutsches Sprachzertifikat. Für die Anerkennung ist ein Sprachzertifikat mit dem Niveau mindestens B1 (B2) nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ von einem anerkannten
Sprachinstitut (Goethe, Telc oder ein ÖSD Zertifikat) vorzulegen.
– Polizeiliches Führungszeugnis
– Gesundheitszeugnis
– Nachweis über Fortbildungen
Nachweise:
Alle Nachweise sind grundsätzlich im fremdsprachigen Original oder als amtlich
beglaubigte Kopie vorzulegen. Amtliche Beglaubigungen müssen von einer deutschen siegelführenden Behörde angefertigt worden sein (entweder in Deutschland oder in einem deutschen Konsulat im Heimatland)
Beglaubigungen und Übersetzungen:
Alle Beglaubigungen und Übersetzungen von Unterlagen müssen von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein Übersetzungsbüro erstellt werden.
Weitere Informationen zu den angegebene Bereichen, lze získat z mého mnohojazyčného webu na adrese:
https://www.deutsche-fachkraefteagentur.com/... / live-and-ar ... /
Nedělejte unáhlená rozhodnutí pro sebe nebo vaši rodinu, než nebudete mít všechny informace, které potřebujete k zahájení nového života v Německu.
Cesta do Německa není jednoduchá a vyžaduje také čas. Z mé strany 4 der Inforeihe „Leben und Arbeiten in Deutschland“ erhalten Sie umfangreiche Informationen über die Bedingungen und Ablauf von beruflichen Gleichwertigkeitsfeststellungen in Deutschland, von Ihrer im Heimatland erworbenen Berufsausbildung oder Studium.
Máte-li jakékoli dotazy, budou to moji místní partneři a já, Rádi odpovíte.
Pošlete nám e-mail na:
https://www.deutsche-fachkraefteagentur.com/konta…/konzultace/
Všechno nejlepší a zůstat zdravý.
Váš Rudolf Ságner
Německá agentura kvalifikovaných pracovníků
Jobagentur Evropa