Die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation in den reglementierten Berufen (im Sozial,- und Gesundheitsbereich) kann ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2) bei der zuständigen Bezirksregierung, bereits beantragt werden.
Die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation in den reglementierten Berufen (im Sozial,- und Gesundheitsbereich) kann ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2) bei der zuständigen Bezirksregierung, bereits beantragt werden.