Teil 3 unserer 12- teiligen Inforeihe „Leben und arbeiten in Deutschland“
Teil 3 Berufliche Anerkennungsverfahren von reglementierten Berufen in Deutschland, für alle Berufe aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich.
Was sind reglementierte Berufe in Deutschland?
Die Berufsausbildung in bestimmten Berufen in Deutschland ist an eine Anerkennung der beruflichen Qualifikationen gebunden. Diese Berufe werden reglementierte Berufe ganannt. Reglementiert sind beispielweise Medizinberufe (Ärzte, Krankenschwestern*pfleger, Physiotherapeuten, usw.) Rechtsberufe oder Lehrer*innen.
Für Bürgerinnen und Bürger aus sogenannten Drittstaaten (nicht EU-Länder) ist eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation durch die zuständigen Anerkennungsstellen des Bundeslandes in Deutschland erforderlich, da es unterschiedliche Ausbildungsinhalte in den einzelnen Ländern gibt. Bei einer weitgehenden Übereinstimmung von Inhalten und Dauer der
Ausbildung erfolgt eine volle Anerkennung. Wenn sich die Ausbildungsinhalte teilweise Unterscheiden, kann man eine Teilanerkennung erreichen. Fehlende Kenntnisse können Antragsteller durch eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgleichen.
Für das Anerkennungsverfahren als Krankenschwester*pfleger sind 2100 Theoretische und 2500 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachbereichen der Krankenpflege und eine bestandene Abschlussprüfung erforderlich.
Für das Anerkennungsverfahren als Krankenpflegehelfer*in sind 600 Theoretische und 1000 Stunden praktische Ausbildung in der erforderlich.
Für das Anerkennungsverfahren als Arzt*Ärztin benötigen Sie insgesamt 5500 Ausbildungsstunden.
Ein Beispiel für Krankenschwester*pfleger
Erforderliche Unterlagen für das beantragen des Anerkennungsverfahren für Krankenschwester*pfleger.
Diese sind:
– Antragsformular
– Vollmacht
– Nachweis Beschäftigung (Arbeitsvertrag oder Bewerbung
– Tabellarischer Lebenslauf (im Original in deutscher Sprache)
– Geburtsurkunde
– Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
– Ausweis, Pass
– Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung (Diplom, Bachelor, Master
– Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Lehrplan,Stundenbuch, Stundentafel o.ä.) mit Angabe der Fachgebiete, Semester und Stunden
– Nachweis über Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Praktikumsnachweise, Arbeitsbuch, o.ä.)
– Deutsches Sprachzertifikat. Für die Anerkennung ist ein Sprachzertifikat mit dem Niveau mindestens B1 (B2) nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ von einem anerkannten
Sprachinstitut (Goethe, Telc oder ein ÖSD Zertifikat) vorzulegen.
– Polizeiliches Führungszeugnis
– Gesundheitszeugnis
– Nachweis über Fortbildungen
Nachweise:
Alle Nachweise sind grundsätzlich im fremdsprachigen Original oder als amtlich
beglaubigte Kopie vorzulegen. Amtliche Beglaubigungen müssen von einer deutschen siegelführenden Behörde angefertigt worden sein (entweder in Deutschland oder in einem deutschen Konsulat im Heimatland)
Beglaubigungen und Übersetzungen:
Alle Beglaubigungen und Übersetzungen von Unterlagen müssen von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein Übersetzungsbüro erstellt werden.
Weitere Informationen zu den angegebene Bereichen, erhalten Sie über meine mehrsprachige Webseite unter:
https://www.deutsche-fachkraefteagentur.com/…/leben-und-ar…/
Bitte treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen für sich und ihre Familie, bevor Sie nicht alle Informationen haben um sich ein neues Leben in Deutschland aufzubauen.
Der Weg nach Deutschland ist nicht einfach und benötigt auch Zeit. In meinem Teil 4 der Inforeihe „Leben und Arbeiten in Deutschland“ erhalten Sie umfangreiche Informationen über die Bedingungen und Ablauf von beruflichen Gleichwertigkeitsfeststellungen in Deutschland, von Ihrer im Heimatland erworbenen Berufsausbildung oder Studium.
Sollten Sie noch Fragen haben, werden diese meine Partner vor Ort und ich, Sie gerne beantworten.
Senden Sie uns eine E-mail unter:
https://www.deutsche-fachkraefteagentur.com/konta…/beratung/
Alles Gute und bleiben Sie Gesund.
Ihr Rudolf Sagner
Deutsche Fachkräfteagentur
Jobagentur Europa