Teil 5 unserer 12- teiligen Inforeihe „Leben und arbeiten in Deutschland“

Teil 5 Antragsstellung und Ablauf von beruflichen Anerkennungsverfahren in Deutschland

Ich habe Ihnen nachfolgend einige wichtige Punkte zusammengestellt über die Sie sich unbedingt informieren sollten und lassen Sie sich durch einen qualifizierten Berater ihres Vertrauens beraten.

Antragsstellung der beruflichen Gleichwertigkeit in Deutschland, ihrer im Heimatland erworbenen Berufsausbildung.

Die gesetzliche Grundlage für ein Leben und arbeiten in Deutschland für Menschen aus nicht EU-Ländern regelt das seit dem 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Wenn Sie den Antrag auf berufliche Gleichwertigkeitsfeststellung beantragen und feststellen lassen, erwerben Sie noch keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in Deutschland oder eine Arbeitsgenehmigung (Visum). Um in Deutschland Leben und arbeiten zu können, müssen Sie mehrere Vorgaben erfüllen.

Unterlagen zur Antragsstellung

Vollständig ausgefülltes (in deutscher Sprache) Antragsformular, unterschrieben und im Original Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in Farbkopie
– in der Heimatsprache
– in deutscher Übersetzung von einem in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer

Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher) in Farbkopie
– in der Heimatsprache
– in deutscher Übersetzung von einem in Deutschland öffentlich Bestellten und beeidigten Übersetzer

Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrpläne) in Farbkopie
– in der Heimatsprache
– in deutscher Übersetzung von einem in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer

Inhalt der Ausbildung
Dokument, das die Standards der beruflichen Ausbildung regelt und die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten sachlich und zeitlich festlegt. Das Dokument muss einer Institution, die für die Ausbildung zuständig ist,
ausgestellt sein.

Sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Kurse, Umschulungen, weiter Ausbildungen)
– in der Heimatsprache
– in deutscher Übersetzung von einem in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
– Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Namensänderung) in Farbkopie
Lebenslauf mit Bild, eigenhändig unterschrieben im Original in deutscher Sprache

Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Auch Anträge aus dem Ausland sind möglich.

Antragsstellung zur Anerkennung von reglementierten Berufen

Für Bürgerinnen und Bürger aus sogenannten Drittstaaten ist eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation durch die zuständigen Anerkennungsstellen des Bundeslandes in Deutschland erforderlich, da es unterschiedliche Ausbildungsinhalte in den einzelnen Ländern gibt. Bei einer weitgehenden Übereinstimmung von Inhalten und Dauer der Ausbildung erfolgt eine volle Anerkennung. Wenn sich die Ausbildungsinhalte teilweise Unter-scheiden, kann man eine Teilanerkennung erreichen. Fehlende Kenntnisse können Antragsteller durch eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungs-lehrgang ausgleichen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung oder des Anpassungslehrgangs kann eine volle Anerkennung erreicht werden.
Erforderliche Unterlagen für das Anerkennungsverfahren

Zum Beispiel erforderliche Unterlagen für das beantragen des Anerkennungsverfahren für Krankenschwester*pfleger

Diese sind:

a. Antragsformular
b. Vollmacht für Jobagentur Europa
c. Nachweis Beschäftigung (Arbeitsvertrag oder Bewerbung
d. Tabellarischer Lebenslauf (im Original in deutscher Sprache)
e. Geburtsurkunde
f. Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
g. Ausweis, Pass
h. Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung (Diplom, Bachelor, Master
i. Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Lehrplan, Stundenbuch, Stundentafel o.ä.) mit Angabe der
Fachgebiete, Semester und Stunden
j. Nachweis über Berufserfahrungn (Arbeitszeugnisse, Praktikumsnachweise, Arbeitsbuch, o.ä.)
k. Deutsches Sprachzertifikat. Für die Anerkennung ist ein Sprachzertifikat mit dem Niveau mindestens B1 (B2) nach dem „Gemeinsamen Europäische Referenzrahmen für Sprachen von einem aner-
kannten Sprachinstitut (Goethe, Telc oder ein ÖSD Zertifikat) vorzulegen. , keine ,
l. Polizeiliches Führungszeugnis
m. Gesundheitszeugnis
n. Nachweis über Fortbildungen

Nachweise:

Alle Nachweise sind grundsätzlich im fremdsprachigen Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen. Amtliche Beglaubigungen müssen von einer deutschen siegelführenden Behörde angefertigt worden sein (entweder in Deutschland oder in einem deut-schen Konsulat im Heimatland

 Intensive Informationen zu den angegebene Bereichen, erhalten Sie über
meine mehrsprachige Webseite unter:

https://www.deutsche-fachkraefteagentur.com/…/leben-und-ar…/  

Bitte treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen für sich und ihre Familie, bevor Sie nicht alle Informationen haben um sich ein neues Leben in Deutschland aufzubauen.

Der Weg nach Deutschland ist nicht einfach und benötigt auch Zeit.

In meinem Teil 6 der Inforeihe „Leben und Arbeiten in Deutschland“ erhalten Sie umfangreiche Informationen über die Erstellung von Beglaubigungen und Übersetzungen die für die Antragsstellung in Deutschland erforderlich sind.

Sollten Sie noch Fragen haben, werden diese meine Partner vor Ort und ich, Sie gerne beantworten.

Senden Sie uns eine E-mail unter:

https://www.deutsche-fachkraefteagentur.com/konta…/beratung/ 

Alles Gute und bleiben Sie Gesund.

Ihr Rudolf Sagner
Deutsche Fachkräfteagentur
Jobagentur Europa